Lückebach ABC - Infos und Tipps für Eltern

A

Antolin

Wir nutzen des Leseförderprogramm Antolin. Hier können Fragen zu gelesenen Büchern beantwortet und dabei Punkte, Orden und Urkunden gesammelt werden. Natürlich ist die Beantwortung von Fragen auch bei vorgelesenen Büchern möglich. 

Weitere Infos finden sie hier!

 

Anton

Das digitale Lernen gewinnt an Stellenwert. Bereits im Grundschulbereich macht es Sinn, Lernplattformen zu nutzen, die das im Unterricht gelernte Wissen vertiefen und festigen können. "Anton" ist für diese Zwecke aus unserer Sicht sehr geeignet.

Weitere Infos finden Sie hier!

 

Aufsicht

Für die Beaufsichtigung der Schüler auf dem gewöhnlichen und dem besonderen Schulweg sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

Gewöhnlicher Schulweg ist der Schulweg zwischen Wohnung und Schule.

Besonderer Schulweg ist der Weg zwischen Wohnung und einem anderen Unterrichtsort als der Schule (z.B. Mehrzweckhalle, Sportplatz oder Treffpunkt bei Wanderungen).

 

B

Beurlaubungen

Urlaub in Verbindung mit Ferien

In diesem Zusammenhang weisen wir auf den Erlass vom 14.10.2004, (Abl. S. 904) „Allgemeine Ferienordnung“ hin, in dem es heißt:

Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst grundsätzlich spätestens drei Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens drei Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu stellen und zu begründen.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Schulakten zu nehmen.

 

BFZ - Beratungs- und Förderzentrum der Anna-Freud-Schule / Lich

Die Förderschullehrerin des BFZ unterstützt Kinder mit Lernschwächen und berät die Lehrkräfte der Schule diesbezüglich.

Weitere Infos finden Sie hier!

 

Bibliothek "Bibi"

Die Lückebach-Schule verfügt über eine Schulbibliothek, in der die Kinder schmökern und kostenlos Bücher ausleihen können. Es ist auch möglich, mit Klassen in der "Bibi" zu arbeiten, und zwar bereits im ersten Schuljahr, denn unsere Bibliothek umfasst mittlerweile auch viele neue Bücher für die Kinder, die noch nicht oder kaum lesen können.

Die Ausleihe wird während der großen Pause durchgeführt. Um die Bibliothek aufrecht zu erhalten, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Auch Sie möchten wir zur Mitarbeit herzlich einladen! Haben Sie Interesse bei unserer "Bibi" mitzuhelfen und sich zu engagieren, dann melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrkraft Ihres Kindes.

Im Voraus schon einmal ein herzliches Dankeschön.

E

Elternabend

In der Regel findet zweimal im Schuljahr ein Elternabend statt. Dieser wird von den Elternbeiräten eingeladen. Sie erhalten rechtzeitig über die Ranzenpost die Einladung. Die Kontaktdaten der gewählten Elternvertreter Ihrer Klasse können Sie bei Ihrem KlassenlehrerIn erfragen.

 

Zum ersten Elternabend nach der Einschulung lädt Sie frühzeitig im neuen Schuljahr der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin ein.

 

Elternbeirat

Der Klassenelternbeirat wird in der ersten Elternversammlung gewählt.

Er besteht aus einem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter und bleibt zwei Jahre im Amt.

 

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten zusammen. Er übt das Mitbestimmungsrecht in der Schule aus und wird vom Schulleiter über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule unterrichtet.

 

Elternsprechzeit

Einmal pro Schulhalbjahr findet eine Elternsprechzeit statt (Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben). Sie haben dann die Möglichkeit, mit den Lehrerinnen und Lehrern, die Ihr Kind unterrichten, zu reden.

Natürlich haben Sie auch während des ganzen Jahres nach Absprache mit den entsprechenden Lehrerinnen und Lehrern Gelegenheit zu einem Gespräch.

 

Erziehungsvereinbarungen

Gemeinsam haben Eltern, Schüler und Lehrer der Lückebachschule Erziehungsvereinbarungen beschlossen. In mehreren Konferenzen, Elternbeiratssitzungen, Elternabenden und SV-Sitzungen wurden Vorstellungen entwickelt, welche Erwartungen voneinander bestehen.

Erziehungsvereinbarungen
Erziehungsvereinbarungen.pdf
PDF-Dokument [240.9 KB]

Ethik

Ethik ist das philosophische Nachdenken über uns und die Welt. Z.B. wie man gut leben kann und wie man richtiges Verhalten begründet. Auch unsere wichtigen Feste spielen eine Rolle.

Dabei gibt es viele Fragen, auf die es unterschiedliche Antworten geben kann. Die Kinder werden dabei sicher eingie Gedanken entwickeln.

F

Ferien, Feiertage und bewegliche Ferientage

Diese Termine können Sie unserer Jahresplanung entnehmen, die wir zu Beginn des Schuljahres aktualisieren.

Wichtige Grundregel: vor den Ferien haben die Kinder immer bis 10:30 Uhr beim Klassenlehrer Unterricht. 

Ferien und Feiertage

 

Freundes- und Förderverein e.V.

Der Freundes- und Förderverein e.V. der Grundschule Garbenteich unterstützt die Schule mit finanziellen Mitteln und bereichert unser Schulleben mit vielfältigen Projekten. Mitglieder sind uns herzlich willkommen. Wenden Sie sich bitte an den ersten Vorsitzenden oder an die Lückebachschule.

Link zum Bereich des Fördervereins

 

Frühstück

Das gemeinsame Frühstück im Klassenverband ist fester Bestandteil des Schulvormittags und findet während der dafür vorgesehenen Frühstückspause statt. Achten Sie bei der Zubereitung bitte auf die gesunde Ernährung Ihres Kindes - ein belegtes Brot, Rohkost, und Obst sollten immer darin sein. Vermeiden Sie übermäßig viele Süßigkeiten.

Aus Umweltschutzgründen bitten wir Sie, ihren Kindern das Frühstück in Mehrwegverpackungen mitzugeben und Einwegverpackungen zu vermeiden. Sprudelwasser wird in der Regel klassenintern organisiert und steht ihren Kindern während der Unterrichtszeit frei zur Verfügung.

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit. Die Hausaufgaben sollten in der Regel alleine erledigt werden können (Ausnahmen: Lesen, Auswendiglernen).

Ihr Kind sollte an einem ruhigen, ausreichend großen Arbeitsplatz ohne Störung und Ablenkung (kein Fernsehapparat, keine Musik, keine Spielekonsole) arbeiten können. 

Sollte Ihr Kind wiederholt seine Hausaufgaben nicht schaffen, informieren Sie bitte vertrauensvoll den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin.

Eltern überprüfen bitte die Hausaufgaben Ihres Kindes auf Vollständigkeit und saubere Ausführung.

Hausaufgabenkonzept
Hausaufgabenkonzept LBS 04_2018.pdf
PDF-Dokument [72.4 KB]

 

 

Hygieneplan

Hausaufgaben Die Lückebachschule hat ihren Hygieneplan aktualisiert. Die neue Fassung finden Sie in dem angehängten PDF.

Hygieneplan
2023 Hygieneplan.pdf
PDF-Dokument [603.3 KB]

J

Jugendverkehrsschule

Gemeinsam mit der Polizei üben die Kinder der vierten Klassen das richtige Verhalten mit dem Fahrrad im Straßenverkehr ein.

K

Kinderrechteschule

Wir sind eine Kinderrechteschule. Im Rahmen dieses Programms gibt es u.a. bereits ab dem 1. Schuljahr eine regelmäßige Klassenratsstunde und regelmäßig durchgeführte SV-Stunden, zu denen sich alle Klassensprecher treffen.

Link zum Bereich Kinderrechteschule

 

Klassenfahrten / Ausflüge / Wandertage

In der Regel fahren die Kinder im Verlauf des 4. Schuljahres auf eine mehrtägige Klassenfahrt. Ihr Klassenlehrer wird Ihnen ausführlich berichten können.

Regelmäßig unternehmen die Schulklassen Ausflüge zu außerschulischen Lernorten, wie z.B. zum Mathematikum, in das Bibel-Museum oder in das Senckenberg-Museum. An Wandertagen werden kleine Ausflüge zu Fuß unternommen. 

 

KlassenlehrerIn

Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin ist für Ihr Kind die erste und wichtigste Bezugsperson in der Schule. Er/Sie erteilt in der Regel den größten Teil des Unterrichts, ist zuständig für die kleinen und großen Freuden und Sorgen der Kinder. Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin führt die Klassengeschäfte und hält den Kontakt mit den Eltern.

Wenden Sie sich mit Fragen und Problemen, die Ihr Kind oder die Klasse betreffen, an ihn/sie. Er/Sie steht Ihnen - nach Terminabsprache - während des Schuljahres gerne zu einem Gespräch zur Verfügung.

 

Klassenregeln

Damit sich alle Kinder in der Klasse wohlfühlen, stellen wir gemeinsame Klassenregeln auf.

 

Krankmeldung

Ist Ihr Kind erkrankt, dann benachtichtigen Sie bitte spätestens 10 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn die Schule (und sprechen evtl. auf den Anrufbeantworter). Wird ein Kind nicht von den Eltern telefonisch abgemeldet, besteht die Gefahr, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist. Wir sind dann verpflichtet, die Polizei zu benachrichtigen.

Bitte denken Sie außerdem daran, dass Sie verpflichtet sind ansteckende Krankheiten (Masern, Röteln, Windpocken etc. - auch Läuse) sofort der Schulleitung zu melden.

Vordruck Entschuldigung
Entschuldigungsformular.pdf
PDF-Dokument [7.0 KB]

M

Mäppchen, Stifte, Kleber und Co.

Um Verwechslungen zu vermeiden, bitten wir Sie, alle Schulsachen und Kleidungsstücke mit dem Namen des Kindes zu versehen! Bitte kontrollieren Sie die Materialien Ihres Kindes regelmäßig auf Vollständigkeit.

 

N

Noten

Bei der Beurteilung durch Noten ist folgender Maßstab zugrunde zu legen:

 

1. sehr gut, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,

2. gut, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,

3. befriedigend, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,

4. ausreichend, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,

5. mangelhaft, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vohanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können,

6. ungenügend, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarere Zeit nicht behoben werden können. 

 

Die Bewertung im Arbeits- und Sozialverhalten werden von der Klassenkonferenz erteilt, dass sind alle Lehrkräfte, die Ihr Kind in diesem Schulhalbjahr unterrichtet haben. Das heißt: Diese beiden Zeugnisnoten stellen eine Zusammenfassung der Leistungen im Arbeits- und Sozialverhalten aus allen Fächern dar.

Die Bewertung im Arbeitsverhalten orientiert sich an den folgenden beispielhaft genannten Teilaspekten: Motivation, ausdauerndes, selbständiges, konzentriertes und sorgfältiges Arbeiten, angemessenes Arbeitstempo, aktive Unterrichtsbeteiligung, Aufmerksamkeit im Unterricht, Erledigung der Hausaufgaben, Vollständigkeit und Ordnung der Materialien und des Arbeitsplatzes, Pünktlichkeit.

Die Bewertung im Sozialverhalten orientiert sich an den folgenden beispielhaft genannten Teilaspekten: Einhaltung von Gesprächsregeln, Schulordnung und Stopp-Regel, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft zu Kindern und Lehrkräften, Erledigung von Klassendiensten.

 

Grundlage der Leistungsbeurteilung in den einzelnen Fächern sind die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen, die Ihr Kind im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht hat. 

P

Parkplatz

Viele Kinder werden morgens mit dem Auto auf den Parkplatz unterhalb der Schule gebracht und dort auch wieder abgeholt. Mit zunehmender Beunruhigung stellen wir fest, dass es vermehrt zu Gefahrensituationen im Bereich der Treppe kommt. Tragen Sie zur Sicherheit der Kinder bei:

Bitte fahren Sie nur Schrittgeschwindigkeit!

Parken Sie keinesfalls im Bereich der Treppe! 

 

 

Sicherheit auf dem Parkplatz
Alle Eltern haben zum Schulbeginn ihres Kindes eine Information hierüber erhalten und unterschrieben!
06 Befahren des Schulhofes mit Pkws.pdf
PDF-Dokument [132.4 KB]

Projektwoche / Schulfest

Im jährlichen Wechsel finden - in der Regel in den Sommermonaten - ein Schulfest oder eine Projektwoche statt.

 

R

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Schülerinnen und Schüler, die nicht daran teilnehmen sollen, müssen durch die Erziehungsberechtigten schriftlich abgemeldet werden. Vom Religionsunterricht abgemeldete Kinder müssen am Ethik-Unterricht teilnehmen.

S

Schulbücher

Bitte achten Sie darauf, dass alle Bücher, sowie die Arbeitshefte und Schreibhefte, eingebunden und mit Namen versehen werden. Bitte leiten Sie Ihr Kind an, sorgsam mit ausgeliehenen Büchern umzugehen. 

 

§135 Abs. 2 + 3 des Hessischen Schulgesetzes besagt eindeutig:

"Schulbücher (..) bleiben Eigentum des Landes. Sie werden den Schülerinnen und Schülern für bestimmte Zeit überlassen (...). Sie sind pfleglich zu behandeln (...). Bei (...) unsachgemäßer Behandlung oder Verlust haben die Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern auf eigene Kosten Ersatz zu beschaffen."

 

 

Schülerbetreuung - Pakt für den Nachmittag

Die Lückebachschule ist  am Projekt „Pakt für den Nachmittag“ beteiligt, d.h. alle Kinder, die eine Betreuung benötigen, können diese auch bekommen ohne Warteliste bekommen. 

Link zum Bereich Pakt für den Nachmittag

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium unserer Schule. In der Schulkonferenz werden wichtige Entscheidungen getroffen. In der Schulkonferenz sitzen gewählte  Elternvertreter und Lehrer.

 

Schulordnung

In unserer Schule treffen sich jeden Tag viele Menschen auf engem Raum. Damit alle gerne in die Schule kommen, wurde gemeinsam mit Eltern und Kindern eine Schulordnung aufgestellt.

Schulordnung LBS
Schulordnung LBS Änderung 11_2019.pdf
PDF-Dokument [86.7 KB]

 

Schulprogramm

Unser Schulprogramm befindet sich derzeit in Arbeit und ist nach Fertigstellung auf dieser Seite zu finden.

 

Schulranzen

Schulanfänger sollten einen stabilen Ranzen tragen, da die einseitige Belastung einer gefüllten Schultasche zu Dauerschäden an der Wirbelsäule führen kann.

Achtung: Viele Kinder tragen zu viel in ihrem Schulranzen! Bitte überprüfen Sie das Schulgepäck regelmäßig gemeinsam mit ihrem Kind - es braucht nur die Materialien für die Hausaufgaben, der Rest bleibt in der Schule.

 

Schulsozialarbeit / UBUS

An der Lückebachschule arbeitet ein Sozialarbeiter und eine Sozialpädagogin, die beispielsweise die Lehrkräfte im Unterricht unterstützen, mit Fachdiensten zusammenarbeten, Eltern beraten und unterstützen oder kleine pädagogische Projekte anbieten.

Link zu Bereich der Schulsozialarbeit

Schulweg

Für die Beaufsichtigung der Schüler auf dem Schulweg sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule und zurück gut kennt. Gehen Sie vor dem ersten Schultag diesen Weg gemeinsam mit Ihrem Kind ab und weisen Sie auf besondere Gefahrenstellen hin.

Der kürzeste Weg ist nicht immer der Sicherste! 

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind das Haus rechtzeitig verlässt. Tragen Sie mit dazu bei, Ihr Kind zur Selbstständigkeit zu erziehen. Ein Kind, das Gefahren richtig einzuschätzen gelernt hat, ist weniger gefährdet als ein überbehütetes Kind. Schaffen Sie Ihrem Kind eine Anlaufstelle für den Fall, dass Sie einmal nicht zu Hause sind, wenn es aus der Schule kommt. (Telefonnummer bitte der Schule mitteilen!)

 

Schulwegsicherungsplan
2022 Schulwegsicherungsplan Anschreiben.[...]
PDF-Dokument [131.1 KB]
Beschriebener Schulwegeplan
2022 Schulwegsicherungsplan - Plan und B[...]
PDF-Dokument [550.0 KB]

 

Sportunterricht

Ihr Kind sollte Sich selbständig umziehen können und Schuhe tragen, die es sicher binden bzw. schließen kann.

Der Sportunterricht kann je nach Wetter drinnen oder draußen stattfinden. Achten Sie bitte darauf, dass die Sportschuhe nach der Nutzung auf dem Sportplatz wieder Hallen-tauglich sauber sind.

Im Sportunterricht darf kein Schmuck getragen werden.

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Getränkeflasche mit Wasser mit.

Bei Sport- und Spielstunden (die dritte Sportstunde) ist auf festes Schuhwerk zu achten.

Sollte Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen dürfen (z.B. durch eine Verletzung), geben Sie ihm bitte eine Entschuldigung für den Sprtunterricht mit.

Sollte Ihr Kind an einer Erkrankung leiden, welche die Teilnahme am Sportunterricht beeinträchtigen kann ( z.B. Asthma), teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Es ist wichtig, dass der Sportlehrer über evtl. einzunehmende Medikamente informiert ist. 

 

Stopp-Regel

Um den Umgang untereinander zu erleichter, vermitteln wir den Kindern die Stopp-Regel:

1) Wenn mich jemand provoziert, versuche ich wegzugehen oder wegzuhören.

2) Wenn es mir zu viel wird, sage ich: „Hör auf!“ oder „Stopp!“ Wenn der andere „Stopp!“ sagt, höre ich auf.

3) Wenn wir es alleine nicht schaffen, holen wir einen Erwachsenen zur Hilfe.

Z

Zeugnis

Die Kinder der 1. Klasse bekommen zum Ende des Schuljahres eine schriftliche (verbale) Beurteilung. Die Kinder er 2. Klasse bekommen ihr erstes Notenzeugnis am Ende des Schuljahres.

Die Kinder der 3. und 4. Klasse bekommen Ende Januar/Anfang Februar ein Halbjahreszeugnis mit Noten und ein Notenzeugnis zum Ende des Schuljahres.

Zu Fuß zur Schule

Jährlich nehmen wir an der zweiwöchigen Aktion "zu Fuß zur Schule" teil. Auch so sind wir der Meinung, dass Kinder nur in ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule gebracht werden sollen.

Weitere Infos finden Sie hier!